Darmstädter Straße 44, 63225 Langen

Herzlich Willkommen

Wir sind Ihre Zahnarztpraxis in Langen - mit kurzen Wartezeiten, schnellen Terminen und transparenten Behandlungen. Detaillierte Beratungsgespräche, zeichnen uns ebenso aus wie moderne Behandlungsmethoden und eine umfassende Betreuung. Unser freundliches Team nimmt sich Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Sprechzeiten

  • Montag
    8.00 - 18.00 Uhr
  • Dienstag
    8.00 - 13.00 Uhr
  • Mittwoch
    8.00 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag
    8.00 - 18.00 Uhr
  • Freitag
    8.00 - 13.00 Uhr
  • Terminvereinbarung 06103 / 222 81

Ihre Zahnarztpraxis

Als Ihre Zahnarztpraxis in Langen vereinen wir alle zahnmedizinischen Spezialisierungen der modernen Zahnheilkunde in Einem. Mit hoher Expertise und unterstützt von innovativer Technologie sind wir für Sie da. In unserer neuen Zahnarztpraxis in Langen im Herzen des Rhein-Main-Gebiets profitieren Patienten von unserem vielfältigen Behandlungsspektrum, das auf exzellenter Qualität und ebenso präzisen wie schonenden Methoden der Zahnmedizin beruht.

Praxis / Praxisteam

In unseren hellen Räumen erwarten Sie aktuelle Erkenntnisse der zahnmedizinischen Wissenschaft, ganzheitliches Denken und erstklassige Behandlungen, unter anderem in den Bereichen Zahnersatz und der chirurgischen und konservierenden Behandlung.

Wir empfangen Sie mit Ruhe und viel Offenheit für Ihre Anliegen und Wünsche. Hektik und lange Wartezeiten versuchen wir zu vermeiden.

Unser Behandlungsspektrum

Prophylaxe (Reinigung, Vor- und Nachsorge, Diagnostik)
  • Professionelle Zahnreinigung – für spürbare Reinheit und bleibende Zahngesundheit
  • Bleaching – schonende, sichtbare und schnelle Zahnaufhellung in nur einer Sitzung
  • Schwangerschaftsprophylaxe – doppelte Zahnvorsorge für Mutter und Kind
  • UPT – nach überstandener Therapie zum Erhalt der eigenen Zähne 
  • Implantat-Nachsorge – für die zuverlässige Vorbeugung von Entzündungen rund um ein Implantat 
  • Fissurenversiegelung für Kinder – zum Schutz vor Karies
  • Weiter zur Prophylaxe
Parodontologie (Zahnfleischbehandlung)
  • Parodontitis-Vorbehandlung (PAV) – zur wirksamen Vorbeugung oder frühzeitigen Erkennung von Entzündungen
  • Mehrstufiges Behandlungskonzept – für eine systematische und effektive Parodontitis Therapie
  • Parodontalchirurgischer Eingriff – die minimal-invasive Methode zur Beseitigung erkrankten Gewebes und harter Beläge
  • Photodynamische Lasertherapie – die sanfte, hochwirksame Methode zur Desinfektion der Zahnfleischtaschen
  • Systematische Nachsorge – für eine möglichst lange Aufrechterhaltung des Therapieerfolges
  • Weiter zur Parodontologie
Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)
  • Behandlung unter Kofferdam – zum zuverlässigen Schutz vor Bakterien im Speichel 
  • Maschinelle, computergestützte Aufbereitung der Wurzelkanäle – auf Basis hochflexibler Nickel-Titan-Feilen
  • Maschinelle Spülung – zur sorgfältigen Reinigung der Wurzelkanäle 
  • Maschinelle Wurzelkanalfüllung – zum dichten Schutz vor erneut eindringenden Bakterien 
  • Ultraschall-Spülung – zur sorgfältigen Reinigung der Wurzelkanäle 
  • Wurzelfüllungsrevisionen – zur Entfernung alter und undichter Wurzelkanalfüllungen 
  • Weiter zur Wurzelkanalbehandlung
Füllungstherapie (Zahnfüllungen)
  • Kompositfüllung – hochwertige Kunststofffüllung zur Korrektur kleiner Zahndefekte
  • Keramik-Inlays – für höchst ästhetische und langlebige Lösungen im Backenzahnbereich
  • Amalgamsanierung – sichere Entfernung der quecksilberhaltigen Plomben und Ersatz durch körperneutrale, hochwertige Füllungen oder Inlays 
  • Weiter zur Füllungstherapie

Themen, die Sie interessieren könnten

Ihr erster Besuch

Schön, dass Sie sich für "Ihre Zahnarztpraxis" in Langen interessieren. Für Ihren ersten Besuch bei uns haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Kontakt / Anfahrt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und die Anfahrt zur unserer Praxis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Häufig gestellte Fragen

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie aufgelistet.

1. Was erwartet mich bei meinem ersten Besuch?

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Behandlung bei uns, Ihre Zahnarztpraxis, entschieden haben. Solange Sie nicht unter akuten Schmerzen leiden, findet bei Ihrem ersten Termin in unserer Praxis meistens keine Behandlung statt. Der erste Besuch dient vielmehr dem gegenseitigen Kennenlernen und natürlich dem Zweck, Informationen zu Ihrem Zahnbild sowie möglichen Problemen und Wünschen zu sammeln. Dann können wir Sie im Rahmen einer umfassenden Diagnostik untersuchen und Ihnen unterschiedliche Therapiemöglichkeiten vorstellen. Grundlegend für Ihren ersten Besuch und für alle weiteren Behandlungsschritte ist, dass wir einen vollständig ausgefüllten Anamnesebogen von Ihnen erhalten.

Diese Unterlagen benötigen wir außerdem von Ihnen:
Zusätzlich zu Ihrem ausgefülltem Anamnesebogen benötigen wir bei Ihrem ersten Besuch noch die Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten) und gegebenenfalls Ihre Medikationsliste, Ihren Röntgenpass und Ihren Allergiepass und Ihr Bonusheft.

2. Wie sinnvoll ist Prophylaxe und wie oft sollte sie bei mir durchgeführt werden?

In der Prophylaxe führen wir eine professionelle Zahnreinigung durch, dabei werden alle harten und weichen Beläge und Verfärbungen entfernt, sowie anschließend poliert und fluoridiert. Daneben ermitteln wir Ihr individuelles Kariesrisiko und trainieren mit Ihnen die Verwendung effektiver Zahnputzmittel. Eine regelmäßige Prophylaxe führt nachweislich zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit an Karies und Parodontitis (Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates) zu erkranken. Vorhandene Kronen und Füllungen „leben“ länger und Sie haben nach der Prophylaxe ein großartiges Mundgefühl, ganz nach unserem Motto „Gesunde Zähne – Gutes Gefühl“. Wie oft eine Prophylaxe durchgeführt werden sollte, richtet sich nach Ihrem Mundbefund, bei geringem Risiko empfehlen wir zwei Mal pro Jahr.

3. Was kann ich tun für gesunde Zähne?

Die wichtigste Vorbeugung für gesunde Zähne ist die tägliche Zahnpflege zu Hause. Aber auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind wichtig, um frühzeitig Schäden bzw. Krankheiten zu erkennen. Zu einer vollständigen Vorsorge gehört zudem die professionelle Zahnreinigung.

Nur die professionelle Zahnreinigung (auch als Zahn-Prophylaxe oder PZR bekannt) garantiert ein vollständiges Entfernen von schädlichen Bakterien und Zahnbelägen. So kann nicht nur Karies, sondern auch Zahnfleischentzündungen und ernsthaften Krankheiten wie der Parodontitis vorgebeugt werden. 

Jetzt vorsorgen für eine sorgenfreie Zukunft. 

4. Ist für mich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll? 

Diese Frage können wir beantworten, wenn wir eine vollständige Untersuchung Ihrer Zähne durchgeführt haben. Zahnzusatzversicherungen sind oft sinnvoll, wenn es darum geht, das finanzielle Risiko für Zahnersatz abzufedern. Inzwischen gibt es auch Zusatzversicherungen, die Prophylaxe Leistungen übernehmen und bei Mehrkosten für Füllungen oder Wurzelkanalbehandlungen und Implantationen zahlen. Fragen Sie uns bitte, wenn Sie an einer Zahnzusatzversicherung interessiert sind. Wir können Ihnen an dieser Stelle gerne beratend zur Seite stehen. 

5. Ich habe eine Zahnzusatzversicherung. Wie ist der Ablauf?  

Wir erstellen für Sie einen Behandlungsplan, welchen Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Nach Erhalt des Bescheides melden Sie sich bitte bei uns, um einen Termin für die Fortsetzung Ihrer Behandlung zu vereinbaren. 

6. Ich habe Zahnschmerzen. Kann ich sofort vorbeikommen?  

Selbstverständlich können Sie bei akuten Beschwerden auch sofort unsere Zahnarztpraxis aufsuchen. Allerdings müssen Sie Wartezeit einkalkulieren. Davon ausgenommen sind Unfälle wie ausgeschlagene Zähne bei Kindern oder ganz akute Notfälle. 

Am besten rufen Sie auch bei akuten Schmerzen kurz an (Tel. 06103 22281), spätestens bevor Sie sich auf den Weg machen. Dann können wir uns organisatorisch darauf vorbereiten. 

7. Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt? 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten zweimal im Jahr („einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. 

Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherung und Kosten je nach individueller Situation, Ihren Wünschen und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontose Risiko ein Kontrollintervall zwischen 2 und 12 Monaten. Eine pauschale Empfehlung ist schwer zu geben. Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden. 

8. Was bringt mir ein Bonusheft? 

Es gibt zwei Gründe, warum Sie ein Bonusheft regelmäßig führen sollten: Es erinnert Sie daran, regelmäßig einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrzunehmen und somit Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft kann auch bares Geld wert sein. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 70 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 75 Prozent erhöht. 

9. Wie oft muss ich das Bonusheft abstempeln lassen?

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Stempel pro Jahr erforderlich.

10. Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellen wir Ihnen einen so genannten Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist die Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für Sie ausfallen wird. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden.

Menü / Navigation